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FRIEDENSGRUSS

Ausgabe:
04-05/12

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Die Losungen der Herrnhuter Brüdergemeine

Tageslosung für Freitag

18.05.2012

Wer ist nun willig, heute eine Gabe für den HERRN zu spenden? (1.Chronik 29,5)

Jeder gebe, wie er es sich im Herzen vorgenommen hat, ohne Bedauern und ohne Zwang (2.Korinther 9,7)


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Wer bestimmt Bestattungsart und Bestattungsort?

Art und Ort der Bestattung richten sich zunächst nach dem Willen des Verstorbenen.

Hat der Verstorbene Wünsche in dieser Hinsicht geäußert, so vertraut er in der Regel darauf, dass seine Angehörigen seinen Willen erfüllen werden. Rechtlich bindend sind jedoch getroffene Anordnungen nur dann, wenn sie als formgerechter letzter Wille verfasst wurden.

Fehlt es an einer Willensäußerung des Verstorbenen, so sind die Angehörigen berechtigt, über Art und Ort der Bestattung und die Einzelheiten zu deren Gestaltung zu entscheiden. Dabei geht der Wille des überlebenden Ehegatten vor dem aller Verwandten.

Hinterlässt der Verstorbene keinen Ehegatten, so geht der Wille der Kinder dem der übrigen Verwandten, der Wille näherer Verwandter dem der entfernteren Verwandten vor.

Zuständig für alle mit der Bestattung zusammenhängenden Friedhofsangelegenheiten ist die Friedhofsverwaltung in Radebeul-Ost Tel.: 8360488 oder in
Radebeul-West Tel.: 8386756

Dort werden auch Auskünfte über die verschiedenen Bestattungsarten (Reihen- oder Wahlgräber für Erdbestattung oder Urnenbeisetzung) sowie Gestaltung von Grabmälern und Grabeinfassungen erteilt. Auch bezüglich der Höhe der von der Bestattungsform abhängigen Friedhofsgebühren kann auf Wunsch Auskunft gegeben werden.

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letzte Aktualisierung: 07.04.2012
178585726.09.2006