Die Glockensprache lehrt uns vom Klang auf den Anlass zu schließen.
Mit den neuen Bronzeglocken galt es eine neue Läuteordnung zu erarbeiten und diese wurde unter Datum vom 26.09.05 im sogenannten Ortsgesetz der Kirchgemeinde festgeschrieben. Sie unterliegt Grundsätzen und Regeln, wonach die Geläute u.a. differenziert und charakteristisch sein sollen, damit die Gemeinde vom Klang auf den Anlass schließen kann. Innerhalb der Vorgaben bleiben jedoch Spielräume für eigene Festlegungen, die letztlich das lokale Kolorit einer Läuteordnung ausmachen. Das heißt, von jedem Kirchturm klingt's anders. Im Folgenden sollen uns die Inhalte der Geläute interessieren - welches Läuten bedeutet was?
Die kleine Glocke, die Segnungs- und Taufglocke ist jetzt auch einzeln zu hören (vordem nur in Kombination mit anderen). Sie begleitet die Ausspendung des Segens bei Taufe, Trauung bzw. Eheschließung, sowie bei Silberner und Goldener Hochzeit. Und dies auch innerhalb des Gottesdienstes. Sie kann sogar mehrfach erklingen, z.B. für Trauung mit Taufe.
Für die Segnung gelten zwei Besonderheiten:
a. Während der Taufe darf die Segnungsglocke deutlich länger läuten und zwar vom Ende des Glaubensbekenntnis' bis zum Ende des Segens vom Altar. Damit gewinnt die Segnungsglocke ihren zweiten Namen: Taufglocke.
b. Beim Einsegnen jugendlicher Konfirmanden wird die Segnungsglocke von der mittleren und großen Glocke begleitet, das heißt, die Jugend erhält den Segen unter vollem Geläut.
Die mittlere, die Ruf- und Gebetsglocke hören wir am häufigsten
Neu und gewöhnungsbedürftig: Die große Glocke (allein) erklingt nun
TIPP:Wenn du eine (Einzel-) Glocke hörst und weißt nicht welche es ist, dann schau auf die Uhr Die mittlere erklingt nur zu geraden Zeiten (halbe oder ganze Stunde).
Die große wie vor -, meist aber am Wochenende zu Taufzeiten.
Die kleine - Segen Hochzeit/Taufe - ist dagegen an keine Zeit gebunden.
Mit den drei Glocken der Friedenskirche lassen sich drei verschiedene, akustisch unterscheidbare Zweiklänge bilden:
2.1 So ergeben die nebeneinander liegenden (sich „reibenden") Töne der kleinen und der mittleren Glocke einen leicht schillernden Klang, vernehmbar
2.2 Die Hochzeitsglocken - zum Einzug für separate Trauung bzw. Eheschließung sowie bei Silberner und Goldener Hochzeit erklingen im symbolträchtigen harmonischen Zweiklang (Terz), gebildet von der mittleren und der großen Glocke.
2.3 Das Trauergeläut von großer und kleiner Glocke entspricht der Intonation des Martinshornes (Quarte). Somit erscheint das Klangbild für Beerdingung bzw. Urnenbeisetzung durchaus einprägsam. Und dieses Geläut ist von unterschiedlicher Dauer, da es den Trauerzug bis zum Grab begleitet. Anzumerken: Die Johanneskapelle hat eine Ausnahmereglung, diese gestattet Trauergeläut auch beim Verlesen der Namen aller Verstorbenen am Ewigkeitssonntag.
3.1 Zu Beginn von Gottesdiensten und Vespern 5 Min. (auch für Predigtgottesdienste ohne Abendmahl). Bei Konfirmation wie Konfirmationsjubiläum zum Einzug auch länger.
3.2 Volles Geläut zur Segnung der jugendlichen Konfirmanden (siehe auch 1.1).
3.3 Langes Einläuten (15 Min.) für folgende Anlässe:
Was dazugehört:
Ältere Kirchgänger sagen: Früher hätte es „5 vor" geläutet. Heute versteht sich das Geläut als Bestandteil des Gottesdienstes, d. h. der Gottesdienst beginnt zur festgelegten Zeit mit dem Läuten. Diese Handhabung ist nicht einheitlich, z.B. die Dresdner Frauenkirche läutet „5 vor".
Im Zusammenhang mit Radebeul als Chemie- Standort dürfte vielen der Begriff BASF für Badische Anilin- und Sodafabrik noch geläufig sein. In diesem Kürzel finden sich die Glockentöne von oben nach unten: b - äs - f. Macht insofern Sinn, da unsere Glocken ebenfalls im Badischen gegossen wurden.
Das „Sturmläuten" bei Notständen gibt es nur noch theoretisch (wir hoffen, dass es nie erklingen muss): Dabei werden die Glocken je etwa 12 mal angeschlagen (bei Handläutung gezogen) - mit ebensolangen Pausen dazwischen.
Vielleicht erinnern sich einige an das Anschlagen bzw. Läuten der Gebetsglocke beim Vaterunser; das wird nun schon länger nicht mehr gepflegt.
Quellen:
1. Läuteordnung der Ev.- Luth. Friedenskirchgemeinde Kötzschenbroda/ Radebeul vom 06. 09. 2005.
2. Schema zur Läuteordnung Friedenskirchgemeinde Radebeul vom 05. 07. 2005.
Von den Pfarrern der Friedenskirchgemeinde Radebeul. 20. 03. 2006
Läutet während der Taufhandlung, bei allen Einsegnungen und im Konzert mit den anderen Glocken, sie trägt uns auch mit zu Grabe.
Bei der Taufe wird der Bund mit Gott geschlossen. Für die Getauften beginnt neues Leben.
Christus schenkt das, was die Welt nicht geben kann: Seinen Frieden! Bei jeder Einsegnung wird dieser Friede erneut zugesprochen. Es ist ein Friede, der hält, auch über den Tod hinaus.
Erinnert uns dreimal täglich an Gott, an das Gebet... So wie wir das Brot für unser tägliches Leben brauchen, so brauchen wir auch Gott, das Gebet...
Läutet allein nur am Karfreitag und am Bußtag.
Am Sterbetag Jesu erinnert sie: Auch dort, wo ihr euch verlassen fühlt, wo alle Hoffnung zu sterben scheint, gilt: „Ich bin bei euch alle Tage".
Am Bußtag lässt ihr tiefer Ton den Ernst der Stimme Gottes laut werden, die uns immer wieder mahnt, umzukehren und den Weg des Lebens zu gehen.
Ihr ernster Ton mischt sich auch in das Anfangsgeläut zur Taufe: „Alles, was uns von Gott trennt, erstirbt im Wasser. Aus der Taufe, ersteht der neue Mensch, der mit Christus lebt.”
Im vollen Geläut wird hörbar, dass Gottes Stimme verschiedene Tonlagen haben kann - die Tiefe darf nicht fehlen. So wird zu Beginn jedes Gottesdienstes daran erinnert, dass Gott auch in schweren Zeiten zu uns reden kann.