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FRIEDENSGRUSS

Ausgabe:
04-05/12

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Die Losungen der Herrnhuter Brüdergemeine

Tageslosung für Freitag

18.05.2012

Wer ist nun willig, heute eine Gabe für den HERRN zu spenden? (1.Chronik 29,5)

Jeder gebe, wie er es sich im Herzen vorgenommen hat, ohne Bedauern und ohne Zwang (2.Korinther 9,7)


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Nachlassregelung

Es empfiehlt sich, zu Lebzeiten seine Angelegenheiten rechtzeitig und umsichtig zu ordnen. Dies sollte insbesondere dann geschehen, wenn man als Einzelperson lebt und kinderlos ist oder unverheiratet mit einem Partner zusammenlebt.

Insbesondere Alleinstehenden ist zu raten, Namen und Anschriften von zu benachrichtigendenverwandten und Bekannten sowie andere wichtige Informationen an leicht auffindbaren Stellen in der Wohnung zu hinterlegen. Ein Testament ist insbesondere in den Fällen ratsam, in denen der Verstorbene Grundbesitz oder nicht nur geringfügiges Vermögen hinterlässt. Damit ist sichergestellt, dass der Nachlass auch demjenigen zukommt, den der Erblasser zu Lebzeiten begünstigen wollte.

Ist ein Testament nicht vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge. Danach gilt grundsätzlich, dass der Verstorbene von seinem Ehegatten und seinen Kindern jeweils zur Hälfte beerbt wird, sofern die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand lebten (Zugewinngemeinschaft).

Bevor aber hier vielleicht die falschen Weichen gestellt werden, empfiehlt sich die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar. Wird im Nachlass ein handgeschriebenes Testament mit Datum und Unterschrift des Erblassers gefunden, ist dies umgehend von den Angehörigen dem zuständigen Amts-/ Nachlassgericht auszuhändigen.

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letzte Aktualisierung: 07.04.2012
178585726.09.2006