Die Losungen der Herrnhuter Brüdergemeine
Tageslosung für Freitag
18.05.2012
Wer ist nun willig, heute eine Gabe für den HERRN zu spenden? (1.Chronik 29,5)
Jeder gebe, wie er es sich im Herzen vorgenommen hat, ohne Bedauern und ohne Zwang (2.Korinther 9,7)
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Trauerfeier und kirchliche Bestattung
War ein Verstorbener Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft (z.B. Evangelisch-Lutherische Landeskirche, Römisch-katholische Kirche) und lässt sich diese Zugehörigkeit durch die Meldedatei bzw. durch die Heirats- und Familienbücher beim Standesamt nachweisen, so wird die Konfessionszugehörigkeit in die Sterbeurkunde eingetragen, sofern die Angehörigen damit einverstanden sind.
Für das Pfarramt, welches für die kirchliche Bestattung zuständig ist, gilt dies gleichzeitig als Nachweis, dass der Verstorbene seiner Kirche bis zum Tod angehörte.
Die nächsten Angehörigen nehmen über die jeweilige Friedhofsverwaltung mit dem zuständigen Pfarrer Kontakt auf, um ein Gespräch zur Vorbereitung der kirchlichen Bestattung zu vereinbaren.
Falls keine kirchliche Bestattung gewünscht wird, ist das beauftragte Bestattungsunternehmen gerne bereit, einen Trauerredner zu vermitteln. Gleiches gilt für Art und Form der Ausgestaltung der Trauerfeier. Das Abschied nehmen vom Verstorbenen am offenen Sarg ist grundsätzlich möglich, aber mit der Friedhofsverwaltung und dem Bestattungsunternehmen zu vereinbaren.












