Die Losungen der Herrnhuter Brüdergemeine
Tageslosung für Freitag
18.05.2012
Wer ist nun willig, heute eine Gabe für den HERRN zu spenden? (1.Chronik 29,5)
Jeder gebe, wie er es sich im Herzen vorgenommen hat, ohne Bedauern und ohne Zwang (2.Korinther 9,7)
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Was ist zu tun?
Bei einem Trauerfall ist es wichtig zu wissen, dass die qualifizierten Bestattungsunternehmen es als ihre eigentliche Aufgabe ansehen, den Hinterbliebenen hilfreich zur Seite zu stehen. Das betrifft entsprechend den an sie gerichteten Wünschen die Ausrichtung und Durchführung der Bestattung, die Erledigung der Formalitäten bei Behörden, Kirchengemeinden, Friedhofsverwaltungen und Krankenhäusern.
So wird auch die mündliche Anzeige eines Sterbefalles in der Wohnung überwiegend durch die Bestatter übernommen.
Die Anzeige eines Sterbefalles kann aber nur dann reibungslos geschehen, wenn die entsprechenden Unterlagen stets griffbereit sind.
Anzeige beim Standesamt
Jeder Sterbefall ist spätestens am folgenden Werktag nach dem Todestag dem zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eines Menschen eingetreten ist. Für die Stadt Radebeul ist dies das Standesamt auf dem Rosa-Luxemburg-Platz 1.
Ist der Tod im Krankenhaus eingetreten, so erfolgt die schriftliche Anzeige durch die dortige Verwaltung. Ansonsten ist der Tod durch einen der nächsten Angehörigen oder einen beauftragten Bestatter beim Standesamt anzuzeigen.
Erforderliche Urkunden
Für die Eintragung des Sterbefalles in das Sterbebuch sollten folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Todesbescheinigung und Leichenschauschein sowie Personalausweis des Verstorbenen
- bei Verheirateten oder verheiratet Gewesenen ein Auszug aus dem Familienbuch vom Standesamt des Wohnortes. Das Familienbuch beim Standesamt ist nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch der Familie, das die Eheleute in ihrem Besitz haben!
Dies kann aber zur Eintragung des Sterbefalles mit vorgelegt werden. - bei Verheirateten oder verheiratet Gewesenen die Heiratsurkunde (meistens im Stammbuch eingetragen), bei Witwen oder Witwern die Sterbeurkunde des verstorbenen Partners, bei Geschiedenen das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, bei Ledigen die Geburtsurkunde.
- von Verstorbenen, die in den Altbundesländern heirateten und Verstorbenen, die nach 1990 in den neuen Bundesländern heirateten, wird ein Auszug aus dem Familienbuch vom Standesamt des Wohnortes benötigt.












